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  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch Erklärung schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von 6 4 Wochen zum QuartalsendeJahresende.
  2. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen.
  3. Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt RE insbesondere vor, wenn PARTNER seine Verpflichtungen verletzt oder trotz Mahnung und Fristsetzung fällige Rechnungen nicht ausgleicht.