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- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch Erklärung schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von 6 4 Wochen zum QuartalsendeJahresende.
- Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen.
- Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt RE insbesondere vor, wenn PARTNER seine Verpflichtungen verletzt oder trotz Mahnung und Fristsetzung fällige Rechnungen nicht ausgleicht.