PT
1.1.1. Anlage PT – Zahlungsbedingungen (Payment Terms)
1. Allgemeine Regelungen
1.1 Die vereinbarten Vergütungen sind unabhängig vom Projektfortschritt zu den jeweils definierten Zeitpunkten fällig.
1.2 Die Vergütungspflicht beginnt mit der Bereitstellung der Software („Ready for Use“), sofern nicht abweichend geregelt.
1.3 Die Software gilt als bereitgestellt, sobald dem Kunden ein Zugriff auf die vereinbarte Systemumgebung ermöglicht wurde und die Software grundsätzlich betriebsbereit ist.
1.4 Eine tatsächliche Nutzung der Software durch den Kunden ist für die Fälligkeit der Vergütung nicht erforderlich.
1.5 Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Kunden oder auf Dritte zurückzuführen sind, haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Vergütung.
1.6 Alle Beträge verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
1.7 Laufende Lizenz- und Servicegebühren (SLA) beginnen mit der Bereitstellung der Software und sind jährlich im Voraus fällig, sofern nicht abweichend geregelt.