NMS Prime Service level agreement in german/deutsch

Vertragsnummer: ______ / _____


Zwischen den Partnern


Rötzer Engineering GmbH

Dörfelstraße 7

09496 Marienberg

im folgenden "RE" genannt


und


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im folgenden "Partner" genannt


wird folgender Vertrag geschlossen.


1. Präambel

Wir lieben und leben freie Software!

Mit diesem Vertrag tragen Sie maßgeblich zur Unterstützung von open source bei. Dafür möchten wir ihnen danken!

2. Inhalt des Vertrages

RE übernimmt die in diesem Vertrag spezifizierten Leistungen im Netz von PARTNER.

3. Leistungen

3.1 Konfiguration und Wartung

Konfiguration und Wartung des Gesamtsystems.

Das beinhaltet die Konfiguration und Pflege:

3.2 Update-Management

3.3 Überwachung

Überwachung aller Netzkomponenten im 5 min-Zyklus und automatische Benachrichtigung im Fehlerfall via APP und/oder E-Mail nach definierten Mitarbeiter-Gruppen, z.B. Administrator und HF/Optik-Techniker

A) Externe Überwachung:

Von Rötzer Engineering aus – IPv4: 80.243.40.16/28, 46.167.48.0/27, 46.167.51.254/26.

Die Externe Überwachung dient der Prüfung aller kritischen Systemkomponenten und der Überwachung ihrer lokalen NMS Prime Instanz:

Ihre Lokale NMS Prime Instanz überwacht ihr Netz intern. Die Externe Prüfung stellt auch sicher, ob ihre interne NMS Prime Überwachung arbeitet und dient damit als externe Querprüfung.

 

B) Interne Überwachung

Für die aktuell vollständig Unterstützte Liste an überwachten Komponenten und Diensten – siehe SLA-Vertrag (deutsch) v0.1.

3.4 Backup

3.5 CMTS

(sofern CMTS über Rötzer Engineering GmbH bezogen)

3.6 Weitere Leistungen

4. Entstörung – Kontaktdaten & Reaktionszeiten

1. PARTNER wird bei Fehler im Managementsystem unverzüglich - nachdem diese aufgefallen sind - in Kontakt treten:

Mail: support@roetzer-engineering.comTicket-System: https://nmsprime.com/ticketTel.: 03735 / 938 75 70


2. Für den Fall, dass RE für die Wartung und Fehlerbehebung des Systems Daten von PARTNER benötigt, wird dieser die Daten schnellstmöglich zur Verfügung stellen.


3. Soweit RE für die Behebung von Fehlern des Systems die Mithilfe von PARTNER benötigt, ist dieser verpflichtet, ausreichend qualifizierte Mitarbeiter mit der Mitwirkung an der Fehlerbehebung zu betrauen. Dies betrifft insbesondere die Netzqualität des TV-Kabelnetzes, die Verfügbarkeit des CMTS sowie die Funktionalität der Hardware des Servers.


ThemenZeitReaktionszeit
Kompletter Systemausfall24x7

Workhours: sofort, außerhalb: <2h

Warnings, Teilausfälle, Kritische Updates, ..

Workhours<3 Werktage (typisch: gleicher Werktag)
Normale Anfragen, Updates, Konfiguration, Smart FixesWorkhours<2 Wochen (typisch: <3 Werktage)

Workhours: 9:00 to 18:00 – Mo to Fr. MEZ


5. Vergütung

Die oben genannten Leistungen werden monatlich auf Basis der Anzahl der Modems / TV-Billing Kunden / CMTS und der Anzahl der gemanagten Netz Elemente wie folgt vergütet:

GrößeModemsTV BillingCMTSNetz ElementsPreis Netto (monatl.)Inkl. Support-Stunden
S<100<400<1<10

149 €

2
M<500<2000<2<50350 €4
L<1000<4000<4<100490 €5
XL<2500<10.000<6<250740 €6
XXL<5000<20.000<10<500990 €10

>5000>20.000>10>500Auf Anfrage 

 

Es wird eine monatliche Höchstgrenze von Support-Stunden vereinbart – siehe Tabelle. Sind diese aufgebraucht, wird RE den PARTNER informieren und weitere Leistungen im laufenden Monat nur nach Bestätigung durch PARTNER ausführen.

Ausgenommen sind Leistungen im Rahmen der Gewährleistung. Diese zusätzlichen Support-Stunden sind mit 78 € Netto zu vergüten.


Die Abrechnung erfolgt entweder:

A) per Lastschrift monatlich

Bank:     ________________________________

SEPA:    ________________________________

BIC:       ________________________________

Verwendungszweck: Rötzer Engineering - SLA - ___________ (Vertragsnummer)


B) oder per Rechnung (zzgl. Kosten 10 € pro Monat bei Rechnungslegung).


(Bitte treffendes ankreuzen / abstreichen)

6. Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch Erklärung schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende.
  2. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen.
  3. Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt RE insbesondere vor, wenn PARTNER seine Verpflichtungen verletzt oder trotz Mahnung und Fristsetzung fällige Rechnungen nicht ausgleicht.